§ 1 – Pitchvideo
Das vom Kandidaten eingereichte Pitchvideo wird veröffentlicht und die Zuschauer werden an Hand des Videos über den Einzug des Kandidaten in die erste Runde abstimmen.
Das Pitchvideo hat eine Länge von 100 sec (+/- 10 sec Toleranz) und enthält eine kurze Vorstellung des Kandidaten. Diese ist in englischer Sprache aufzunehmen. Dazu kommt eine Kostprobe der Schauspielkunst des Kandidaten. Das kann zum Beispiel ein Monolog oder eine Szene aus einem Film etc. (bitte das Copyright vom Produzenten einholen) sein. Die Sprache spielt hierbei keine Rolle.
Der Kandidat erklärt explizit, dass er der Produktion von Actor’s Pitch die Rechte einräumt, das von ihm hochgeladene Pitchvideo, Poträtbild, Name (Künstlername falls angegeben), Statement, die Social Media Links (und sämtliche anderen zur Veröffentlichung gekennzeichneten Angaben), sowohl auf der Webseite, als auch in sozialen Medien, TV und anderen Videoplattformen im Internet, sowohl einzeln, als auch in einem anderen Video eingebunden zu veröffentlichen.
Der Kandidat erklärt, dass er über die Bild und Tonrechte der im Video (und Porträtbild) gezeigten Szenen verfügt oder diese beim Rechteinhaber eingeholt hat. Für Copyrightverstöße in seinem Video ist der Kandidat verantwortlich und wird sämtliche Regressansprüche und Strafzahlungen übernehmen.
Die Produktion behält sich vor, Einreichungen mit pornografischen Inhalten, anderen jugendgefährdenden Szenen, gewaltverherrlichende, politische oder illegale Inhalte, sowie Videos, auf deren Link wir nicht zugreifen können, oder die der sprachlichen Anforderung nicht genügen von der Teilnahme auszuschließen.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Position in der Listung des Videos, oder eine Einbindung in eine bestimmte Sendung besteht nicht.
Die Produktion behält sich vor, die Anzahl der Kandidaten pro Rolle zu beschränken. Einreichungen, die zu erst eintreffen werden bevorzugt behandelt.
Jeder Kandidat darf sich pro Castingort nur ein Mal bewerben und insgesamt pro Rolle auch nur ein einziges Mal bewerben. (Es ist demnach nicht möglich, sich in Essen auf die Rolle Sinja zu bewerben und dies in Berlin erneut zu tun. Ein erneutes Einsenden eines Pitchvideos in Berlin für eine andere Rolle, z. B. Joline ist möglich.)
§ 2 – Produktionsbedingungen
Der Produzent versucht allen Kandidaten die gleiche Chance einzuräumen, ein Anspruch auf Entschädigung, auf Grund von technischen Schwierigkeiten oder Fehlern einzelner Mitarbeiter besteht nicht. Der Produzent weist an dieser Stelle explizit darauf hin, dass Actor’s Pitch eine Indiefilmproduktion ist, die von ehrenamtlichen Helfern und Amateurfilmern gestemmt wird.
Die Produktion ist von Schauspielern für Schauspieler und verfolgt neben der Suche nach einer Besetzung für „Soul of the Dragon“ das Ziel, die Teilnehmer bekannter zu machen.
§ 3 – Ablauf
Actor’s Pitch besteht aus einer Vorrunde, einem Halbfinale und einem Finale.
In den Castings werden Szenen aus Soul of the Dragon gespielt. Ergänzungen von weiteren Castingaufgaben wie z.B. Improvisation sind möglich. Die Castings werden aufgenommen und über die gleichen Kanäle wie die Pitchvideos veröffentlicht. Der Kandidat erklärt sich mit der Veröffentlichung einverstanden und tritt sämtliche Bild und Tonrechte während der Castingshow an den Produzenten ab.
In der Vorrunde wählen die Zuschauer an Hand der Pitch Videos 5 Kandidaten pro Rolle in das jeweilige Casting der Stadt.
Im folgendem Casting werden Kandidaten von der Jury ausgewählt, die in die Halbfinalrunde einziehen.
Diese werden je nach Ort, jeweils einem Kandidatenpool zugeordnet, aus welchem die Zuschauer je 3 Kandidaten pro Rolle ins jeweilige Halbfinale wählen. Es sind 3 Halbfinalorte vorgesehen. Produktionsbedingt kann die Anzahl der Kandidaten abweichen und wir behalten es uns vor, die Anzahl der Kandidaten pro Halbfinale vor dem Voting zu erhöhen. Die Jury wählt im Halbfinale in jeder Show pro Rolle einen Kandidaten aus, der direkt ins Finale einzieht und vergibt pro Rolle noch einmal 2 Finalplätze, sobald alle 3 Halbfinalshows abgeschlossen sind. Die Verteilung der weiteren 2 Finalplätze pro Rolle obliegt der Jury.
Im Finale treten 5 Kandidaten pro Rolle an. Während des Finales werden diese zunächst durch ein Zuschauervoting auf 3 Kandidaten pro Rolle reduziert und anschließend wählt die Jury den Sieger.
§ 4 – Nachrücker
Über die Möglichkeit nachzurücken, wenn ein Kandidat nicht antritt entscheidet die Produktion.
§ 5 – Castingorte
Es gibt 8 Vorrundenstädte, Essen, Bremen, München, Rio, Los Angeles, Luxemburg, Kiew und Berlin. Eine produktionsbedingte Änderung des Ortes ist bis zu 4 Wochen vor dem Ende der Anmeldefrist des jeweiligen Ortes möglich. Ebenfalls ist es möglich, dass ein Casting entfällt, wenn zu wenig Bewerber vorhanden sein sollten oder andere produktionsbedingte Gründe vorliegen.
Die Castingorte für das Halbfinale und das Finale werden noch bekannt gegeben.
§ 6 – Wildcards
Im Rahmen von PR-Aktionen kann in der Vorrunde jeweils maximal eine Wildcard pro Rolle vergeben werden, womit jeweils ein Kandidat direkt in die erste Show einzieht (z.B. Pre-Audition in Essen).
§ 7 – Abbruchkreterien
Da Actor’s Pitch nicht von einem TV-Sender etc. in Auftrag gegeben und vorfinanziert wurde, behält der Produzent es sich vor, das Format und damit auch das Casting abzubrechen. Für den Fall eines Abbruchs haben die Kandidaten keinen Anspruch auf jegliche Form der Entschädigung oder darauf, später in einem eventuell stattfindenden Dreh besetzt zu werden.
Konkret ist unter anderem eine Überprüfung der Einnahmen vor den Shows in Amerika und vor der 2. Runde geplant, da das Budget begrenzt ist und mit der Durchführung der internationalen Shows größere Kosten verbunden sind. Diese Kostenkalkulation schließt die Fahrtkostenzuschüsse für die Kandidaten mit ein.
§ 8 – Honorar
Generell besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten oder ein Honorar. Geplant ist eine Bezuschussung der Reisekosten für das Halbfinale und die Übernahme von jeweils zwei Hotelübernachtungen. Für die Vorrunde sind keine Zuschüsse geplant.
Der Reisekostenzuschuss wird so berechnet, dass eine Anreise möglich ist, z.B. in Deutschland ein 2. Klasse Ticket der deutschen Bahn als Sparpreis, oder für das Halbfinale in Amerika ein Flug aus L.A. oder Rio zum Halbfinalort. Gleiches gilt für die An- und Abreise zum Finale.
Bei nicht erscheinen des Kandidaten sind sämtliche erstattete Kosten umgehend zurückzuzahlen.
Ein Honorar für die Teilnahme an der Show ist nicht geplant. Falls die Show so erfolgreich sein sollte, dass die Produktion Honorare bezahlt, sind diese vom Kandidaten als Einnahmen aus einer freiberuflichen Tätigkeit beim jeweiligen Finanzamt anzugeben und ggf. zu versteuern. Die Verantwortung dafür trägt der Kandidat.
Für den Kandidaten mit den meisten Votings an einem Castingort, sowie die Sieger, sind Sonderpreise geplant, es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Der Kandidat ist dafür verantwortlich die erhaltenen Preise steuerrechtlich anzugeben.
§ 9 – Absagen
Der Kandidat hat die Möglichkeit seine Bewerbung für eine Rolle schriftlich zurückzuziehen. Die Teilnahme an einem Casting ist mit einem Vorlauf von mindestens 10 Tagen abzusagen, dies gilt auch, wenn die Einladung zum Casting noch nicht erfolgt ist, weil das Voting gerade erst beendet ist. Wird die Frist eingehalten entstehen dem Kandidaten daraus keine Kosten.
Eine Verspätete Absage kostet, sofern kein ärztliches Attest o.ä. vorliegt, eine Vertragsstrafe von 100 € in der Vorrunde, bzw. 1000 € im Halbfinale oder Finale.
§ 10 – Hauptfilm
In Actor’s Pitch casten wir 6 Rollen für den Film Soul of the Dragon. „Soul of the Dragon“ ist der Arbeitstitel eines Films aus dem Bereich Fantasy mit einer Dauer von ca. 160 Minuten. Die Erzählung basiert auf der Grundlage des Buches„Shaphiriane und die Seele des Drachen“.
Der Dreh wird in mehreren Blöcken erfolgen, der Drehbeginn liegt frühestens im September 2019, die Kandidaten werden frühzeitig über mögliche Drehtermine Informiert. Der Dreh ist für 2019-2020 geplant, hängt aber von der Finanzierung ab.
Der Produzent weist explizit darauf hin, dass Soul of the Dragon ein noch nicht finanziertes Projekt ist und Actor’s Pitch Teil des Finanzierungskonzeptes ist. Es kann also sein, dass es keine Produktion geben wird.
Soul of the Dragon ist ein vergüteter Dreh, die Anzahl der Drehtage pro Rolle ist unterschiedlich. Ein entsprechender Vertrag wird den Gewinnern von Actor’s Pitch angeboten, die Drehsprache ist Englisch.
Der Kandidat erklärt ausdrücklich, dass er am Soul of the Dragon Dreh teilnehmen möchte. Falls er jedoch durch persönliche oder berufliche Gründe daran gehindert wird und diese schriftlich darlegen kann, besteht keine Verpflichtung, den angebotenen Vertrag anzunehmen.
Der Produzent verpflichtet sich den Siegern die jeweilig Rolle anzubieten, sofern der Dreh innerhalb von 3 Jahren nach dem Ende von Actor’s Pitch realisiert wird. Sollte der Vertrag von den Kandidaten nicht angenommen werden, darf der Produzent die Rolle anderweitig vergeben.
Der Kandidat ist darüber informiert, dass der Produzent Lars Czekalla sowie ggf. ein weiteres Mitglied der Jury selbst in einer Rolle in Soul of the Dragon mitspielen werden.
§ 11 – Verschwiegenheitsverpflichtung
Die zum Casting ausgeteilten Szenen, sowie das Drehbuch „Soul of the Dragon“ unterliegen der Geheimhaltung. Sollte ein Kandidat die Informationen weitergeben und diese an die Öffentlichkeit gelangen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10000 € fällig.
Ebenfalls unterliegen die Ergebnisse und Geschehnisse der Castingshows bis zur Ausstrahlung der Verschwiegenheitspflicht. Hier beträgt die Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung 5000 €.
§ 12 – Produzent
Produzent ist Lars Czekalla, für die einzelnen Shows sind Unit-Producer verantwortlich. Gerichtsstandort ist Deutschland. Sollten einzelne Klauseln der Teilnahmebedingungen von einem Gericht für unwirksam erklärt werden, so hat dies keine Auswirkungen auf die restlichen Bedingungen.